Leider erreichen uns wieder vermehrt Beschwerden in Bezug auf das Hinterlassen von Hundeexkrementen (des Hundekots) auf öffentlichen (Grün-) Flächen in Matzen. Wir können den Frust von Eltern und Pensionisten sehr gut nachvollziehen, die leider immer wieder aus Versehen in diese treten oder gar unentwegt danach Ausschau halten müssen, da sie von Hundehaltern leider nicht beseitigt werden.
Die Gemeindeverwaltung ist bereits durch Zeitungsartikel, Homepagebeiträgen und "Gacki-Sackerl-Spendern" bemüht an die Pflicht der Hundehalter zur Entfernung des Hundekots zu appellieren und sie dabei zu unterstützen.
Da uns leider aufgrund der wieder vermehrten Beschwerden der Eindruck vermittelt wird, dass unsere Bemühungen nicht ausreichen dürften, möchten wir hiermit ausdrücklich auf die damit verbundenen
Verordnung der Gemeinde: Jede Verunreinigung von öffentlichen Plätzen und Wegeanlagen (Straßen-, Platz-, Gehsteig-, Gehwegflächen, Verkehrsinseln udgl.), soweit dies nicht ohnehin auf Grund straßenpolizeilicher Rechtsvorschriften untersagt ist, weiters von öffentlichen oder allgemein zugänglichen sonstigen Flächen, sowie von Park- und Pflanzenanlagen, Sport- und Spielplätzen udgl., durch Hundekot ist verboten.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung: Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen.
08.03.2023
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