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Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl - Europawahl am 09.06.2024

Anlässlich der Europawahl am 09. Juni 2024 werden gemäß § 39 Abs. 2 der Europawahlordnung EuWO, BGBl. 117/1996, in der geltenden Fassung  die Wahllokal(e) samt Wahlsprengel und Wahlzeiten verlautbart.

Diese entnehmen Sie bitte der Kundmachung.

Kundmachung EU Wahl 2024 (644 KB) - .PDF

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