Die Landesregierung unterstützt damit sozial bedürftige Niederösterreicher/Innen mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/2025 in der Höhe von € 150,--.
Es muss unbedingt eine E-Card zur Antragstellung mitgenommen werden!
Bruttoeinkommensgrenze ist der Richtsatz für die Ausgleichszulage, der für Ehepaare und Lebensgemeinschaften € 1.921,46, für Alleinstehende € 1217,96 und zuzüglich für jedes Kind € 187,93 beträgt.
Für BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosengesetz oder BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld beträgt der Richtsatz für Alleinstehende € 1.420,95, für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften € 2.241,70 und erhöht sich für jedes Kind um je € 219,25.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte aus folgenden Unterlagen Erläuterungen, Allgemeine Richtlinien
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?
Voraussetzungen:
Von der Förderung ausgenommen sind:
Antragsformular, Richtlinien und Erläuterungen zum NÖ Heizkostenzuschuss finden Sie unter folgendem Link: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html
und stehen Ihnen auch hier nochmals zum Download bereit: Antragsformular, Erläuterungen, Allgemeine Richtlinien
25.10.2024
Swinging MatzenDie Big Band Matzen und Austrio & Friends veranstalten einen beschwingten Abend im Optimum Matzen....