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KUNDMACHUNG - Auflegung des Wählerverzeichnisses der Wahlen in die Landwirtschaftskammern am 09.03.2025

Aushängezeitraum: 29.11.2024 - 06.12.2024

AUFLEGUNG DES WÄHLERVERZEICHNISSES


Für die Durchführung der Wahlen in die Landwirtschaftskammern wird das angelegte Wählerverzeichnis zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.

Gemeinde: Matzen-Raggendorf

Wahlsprengel: Matzen, Raggendorf, Klein-Harras

Auflegungsort: Gemeindeamt der Marktgemeinde Matzen-Raggendorf, 2243 Matzen, Hauptplatz 1

Einsichtfrist: 02.12.2024 bis einschließlich 06.12.2024

Uhrzeit: von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Frist für Berichtigungsanträge: von 02.12.2024 bis einschließlich 11.12.2024


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der unten angeführten PDF-Datei.

KUNDMACHUNG - Auflegung des Wählerverzeichnisses der Wahlen in die Landwirtschaftskammern am 09.03.2025 (561 KB) - .PDF

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