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KUNDMACHUNG zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes

Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes

Aufgrund von § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung, BGBl. II Nr. 303/2024, wird kundgemacht:

§ 1. Folgende Gebiete werden zum HPAI-Risikogebiet erklärt:

  • A. Gebiete mit erhöhtem Risiko: Das gesamte Bundesgebiet.
  • B. Gebiete mit stark erhöhtem Risiko: Derzeit keine Gebiete.

§ 2. Diese Kundmachung tritt mit 3. November 2025 in Kraft.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den beiden unten angeführten Beilagen.

BEILAGE 1 - Pflichten der Tierhalter im Gebiet mit erhöhtem Risiko -2.pdf herunterladen (0.09 MB)

BEILAGE 2 - AVN_20251030_AVN_2025_33-1.pdf herunterladen (0.13 MB)