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Kundmachung-Information über die zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen - AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht

Aushängezeitraum: 26.08.2026 - 25.09.2026

Ein Papier mit Text und einem Bild eines Schildes

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht

Kundmachung

Information über die zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen zu Kennzeichen

WST1-UG-97

Gemäß § 13 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 - UVP-G 2000 wird kundgemacht:
Die ÖKOENERGIE Beteiligungs GmbH, vertreten durch die ONZ & Partner Rechtsanwälte GmbH, hat mit
Eingabe vom 18.12.2024, geändert mit Schreiben vom 04.09.2025, den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung
nach dem UVP-G 2000 bei der NO Landesregierung als zuständige UVP-Behörde für das Vorhaben
„Windpark Obersdorf-Eibesbrunn Repowering" gestellt.
Über den Antrag ist von der NO Landesregierung als zuständige UVP-Behörde ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren
im vereinfachten Verfahren nach den Bestimmungen des UVP-G 2000 durchzuführen und mit
Bescheid zu entscheiden.

Der Genehmigungsantrag und die Projektunterlagen inklusive der Umweltverträglichkeitserklärung wurden
gemäß §44a und §44b Allgemeines Verwattungsverfahrensgesetz 1991 - AVG und gemäß §9 und § 9a
UVP-G 2000 per Edikt kundgemacht und lagen vom 12.03.2026 bis einschließlich 27.04.2026 in den
Standortgemeinden Großebersdorf, Wolkersdorf, Pillichsdorf, Großengersdorf, Bockfließ, Auersthal, Matzen-
Raggendorf, Groß-Schweinbarth, Deutsch-Wagram und Aderklaa sowie beim Amt der NO Landesregierung,
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Gemäß § 13 Abs. 2 UVP-G 2000 wird mitgeteilt, dass die zusammenfassende Bewertung der Umweltaus-
Wirkungen inkl. Anhang sowie die zu Grunde liegenden Teilgutachten in der Zeit von 26.08.2026 bis
einschließlich 25.09.2026 in den Standortgemeinden Großebersdorf, Wolkersdorf, Pillichsdorf, Großengersdarf,
Bockfließ, Auersthal, Matzen-Raggendorf, Groß-Schweinbarth, Deutsch-Wagram und Aderklaa sowie
bei der NO Landesregierung, per Adresse: Amt der NO Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
(WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Polten, während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen
Einsichtnahme aufliegen. 

Zusätzlich sind diese Unterlagen von 26.08.2026 bis einschließlich 25.09.2026 im
Internet abrufbar:

https://www.noe.gv.at/noe/Umweltschutz/Umweltrecht_aktuell.html

Im Sinne von § 14 Abs. 1 UVP-G 2000 kann zu den Unterlagen bis längstens 25.09.2026 durch Schriftsatz
an die UVP-Behörde Stellung genommen werden. Nach dieser Frist erstattete Stellungnahmen sind ex lege
im weiteren Verfahren nicht zu berücksichtigen.

NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Dipl.-lng. Gundacker

Kundmachung-Information über die zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen - AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (111 KB) - .PDF

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