Aushängezeitraum: 26.08.2026 - 25.09.2026
AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNGAbteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Kundmachung
Information über die zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen zu Kennzeichen
WST1-UG-97
Gemäß § 13 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 - UVP-G 2000 wird kundgemacht:Die ÖKOENERGIE Beteiligungs GmbH, vertreten durch die ONZ & Partner Rechtsanwälte GmbH, hat mitEingabe vom 18.12.2024, geändert mit Schreiben vom 04.09.2025, den Antrag auf Erteilung einer Genehmigungnach dem UVP-G 2000 bei der NO Landesregierung als zuständige UVP-Behörde für das Vorhaben„Windpark Obersdorf-Eibesbrunn Repowering" gestellt.Über den Antrag ist von der NO Landesregierung als zuständige UVP-Behörde ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrenim vereinfachten Verfahren nach den Bestimmungen des UVP-G 2000 durchzuführen und mitBescheid zu entscheiden.
Der Genehmigungsantrag und die Projektunterlagen inklusive der Umweltverträglichkeitserklärung wurdengemäß §44a und §44b Allgemeines Verwattungsverfahrensgesetz 1991 - AVG und gemäß §9 und § 9aUVP-G 2000 per Edikt kundgemacht und lagen vom 12.03.2026 bis einschließlich 27.04.2026 in denStandortgemeinden Großebersdorf, Wolkersdorf, Pillichsdorf, Großengersdorf, Bockfließ, Auersthal, Matzen-Raggendorf, Groß-Schweinbarth, Deutsch-Wagram und Aderklaa sowie beim Amt der NO Landesregierung,Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Gemäß § 13 Abs. 2 UVP-G 2000 wird mitgeteilt, dass die zusammenfassende Bewertung der Umweltaus-Wirkungen inkl. Anhang sowie die zu Grunde liegenden Teilgutachten in der Zeit von 26.08.2026 biseinschließlich 25.09.2026 in den Standortgemeinden Großebersdorf, Wolkersdorf, Pillichsdorf, Großengersdarf,Bockfließ, Auersthal, Matzen-Raggendorf, Groß-Schweinbarth, Deutsch-Wagram und Aderklaa sowiebei der NO Landesregierung, per Adresse: Amt der NO Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht(WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Polten, während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichenEinsichtnahme aufliegen.
Zusätzlich sind diese Unterlagen von 26.08.2026 bis einschließlich 25.09.2026 imInternet abrufbar:https://www.noe.gv.at/noe/Umweltschutz/Umweltrecht_aktuell.html
Im Sinne von § 14 Abs. 1 UVP-G 2000 kann zu den Unterlagen bis längstens 25.09.2026 durch Schriftsatzan die UVP-Behörde Stellung genommen werden. Nach dieser Frist erstattete Stellungnahmen sind ex legeim weiteren Verfahren nicht zu berücksichtigen.
NÖ LandesregierungIm AuftragDipl.-lng. Gundacker
Kundmachung-Information über die zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen - AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (111 KB) - .PDF
Hinweis: Um sich die Datei anzusehen, klicken Sie darauf und öffnen Sie die Datei entweder im Browser, mit einem Programm (bspw. dem Adobe Acrobat Reader) oder speichern Sie sie auf Ihrem Computer.