Aushängezeitraum: 02.10.2026 - 16.10.2026
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Matzen-Raggendorf hat in seiner Sitzung vom 29. September 2026 ordnungsgemäß den Beschluss gefasst, den Beschluss vom 17. Dezember 2025 abzuändern und ab 01.Oktober 2026 folgende Kostenbeiträge in folgender Höhe zu erheben:
Elternbeiträge für die Kinder in den Kindergärten:
Der Beitrag für die Betreuung vor 7.00 Uhr und ab 13.00 Uhr in den öffentlichen Kindergärten wird gemäß § 25 Abs. 2, 3 und 4 desNÖ Kindergartengesetzes 2006, LGBl. 65/2016 i.d.g.F. nach der von den Eltern (Erziehungsberechtigen) vor Beginn des Kindergartenjahres oder später bekannt gegebenen zeitlichen Inanspruchnahme durch das Kind wie folgt eingehoben:
Anwesenheit des Kindes pro Monat: Beitrag monatlich:
bis 20 Stunden € 60,00
bis 40 Stunden € 80,00
bis 60 Stunden € 90,00
bis 80 Stunden € 110,00
Der monatliche Kostenbeitrag für
das Projekt „Gesundes Frühstück“
der elf Mal im Jahr einzuheben ist, wird
festgesetzt mit € 15,00
Der Bürgermeister:
Mag. Alfred Redlich
Kundmachung - Elternbeiträge für die Kinder in den Kindergärten (481 KB) - .PDF
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