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Kundmachung - Verordnung gemäß §43 Abs. 2 StVO 1960

Aushängezeitraum: 14.11.2023

Kundmachung - Verordnung

der Marktgemeinde Matzen-Raggendorf betreffend die Erlassung einer

Verkehrsbeschränkung im Gemeindegebiet der KG Matzen, Grundstück

Nr.  .115/5, EZ 2394, wie im angefügten Lageplan (Beilage ./A) rot

gekennzeichnet.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der angefügten PDF-Datei (Verordnung).


Kundmachung - Verordnung gemäß §43 Abs. 2 StVO 1960 (1,22 MB) - .PDF

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