Aushängezeitraum: 14.11.2023
der Marktgemeinde Matzen-Raggendorf betreffend die Erlassung einer
Verkehrsbeschränkung im Gemeindegebiet der KG Matzen, Grundstück
Nr. .115/5, EZ 2394, wie im angefügten Lageplan (Beilage ./A) rot
gekennzeichnet.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der angefügten PDF-Datei (Verordnung).
Kundmachung - Verordnung gemäß §43 Abs. 2 StVO 1960 (1,22 MB) - .PDF
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