Ausnahme vom Verbot der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse F2 am 30.12. 2023 von 22:00 bis 24:00 Uhr.
Weitere Informationen entnehmen sie bitte der angefügten PDF-Datei (Verordnung).
Verordnung - Ausnahme vom Verbot der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse F2 (1,38 MB) - .PDF
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