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Verordnung - Erlassung einer Verkehrsbeschränkung in der KG Matzen, Obere Berggasse

Aushängezeitraum: 07.07.2026 - 06.09.2026

ein Papier mit Text und Stempel

Eine Karte einer Nachbarschaft

KUNDMACHUNG

der Marktgemeinde Matzen-Raggendorf betreffend die Erlassung einer Verkehrsbeschränkung im Gemeindegebiet der KG Matzen,
Obere Berggasse ab der Kreuzung Stiegengasse (siehe angeschlossene Beilage./A) bis zur Liegenschaft Obere Berggasse 14, wie im angefügten Lageplan gekennzeichnet, für den Zeitraum 06. September 2026 von 14:00 Uhr bis 21:00 Uhr.

VERORDNUNG

Der Bürgermeister der Marktgemeinde Matzen-Raggendorf verordnet gemäß
 § 94d StVO 1960 i.d.g.F. im eigenen Wirkungsbereich in Verbindung mit
 § 43 Abs. 2 StVO 1960 i.d.g.F. folgende Verkehrsmaßnahme (Vorschriftszeichen):

„Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ gemäß

§ 52a Abs. 1 StVO 1960

 

Gemäß § 48 StVO 1960 i.d.g.F. wird diese Verordnung kundgemacht.

Die Verordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Vorschriftszeichen in Kraft und endet mit 06. September 2026, 21:00 Uhr.

Die Aufstellung der betreffenden Verkehrszeichen muss spätestens 48 Stunden vor Verordnungsbeginn erfolgen!


Verordnung - Erlassung einer Verkehrsbeschränkung in der KG Matzen, Obere Berggasse (880 KB) - .PDF

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