der Marktgemeinde Matzen-Raggendorf betreffend die Erlassung einer Verkehrsbeschränkung im Gemeindegebiet der KG Matzen, Feldgasse ab der Kreuzung Suttnergasse (siehe angeschlossene Beilage./A) bis zur Liegenschaft Lange Lüssen 4, wie im angefügten Lageplan gekennzeichnet, für den Zeitraum 18. Mai 2024 von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
VERORDNUNG
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Matzen-Raggendorf verordnet gemäß § 94d StVO 1960 i.d.g.F. im eigenen Wirkungsbereich in Verbindung mit § 43 Abs. 2 StVO 1960 i.d.g.F. folgende Verkehrsmaßnahme (Vorschriftszeichen):
„Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ gemäß
§ 52a Abs. 1 StVO 1960
sowie
„Halten und Parken verboten“ - beidseitig mit Anfang und Ende gemäß
§ 52a Abs. 13b STVO 1960
Gemäß § 48 StVO 1960 i.d.g.F. wird diese Verordnung kundgemacht.
Die Verordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Vorschriftszeichen in Kraft und
endet mit 18. Mai 2024, 20:00 Uhr.
Die Aufstellung der betreffenden Verkehrszeichen muss spätestens 48 Stunden vor Verordnungsbeginn erfolgen!
Verordnung Verkehrsbeschränkung im Gemeindegebiet der KG Matzen, Feldgasse und Lange Lüssen (1,42 MB) - .PDF
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