Kundmachung
der Marktgemeinde Matzen-Raggendorf betreffend die Erlassung einer
Verordnung (Verkehrsbeschränkung)
im Gemeindegebiet der KG Matzen, Warthberggasse, ab der Kreuzung mit der Weinberggasse bis zur Kreuzung mit der Reyersdorferstraße, wie im angefügten Lageplan rot und blau gekennzeichnet.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Matzen-Raggendorf verordnet gemäß § 94d StVO 1960 i.d.g.F. im eigenen Wirkungsbereich in Verbindung mit § 43 Abs. 2 StVO 1960 i.d.g.F. folgende Verkehrsmaßnahme (Vorschriftszeichen):
"30 Zonenbeschränkung" und
"30 Aufhebung der Zonenbeschränkung"
(rote Markierungspunkte)
sowie
"Halten- und Parken verboten" Anfang und Ende
(blaue Markierungspunkte)
gem. § 52a StVO 1960.
Nähere Informationen sowie die vorgenannte Verordnung entnehmen sie bitte der angefügten PDF-Datei.
Verordnung, Warthberggasse (3,29 MB) - .PDF
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