Aushängezeitraum: 12.10.2023
der Marktgemeinde Matzen-Raggendorf betreffend die Erlassung einer Verkehrsbeschränkung im Gemeindegebiet der KG Raggendorf, Grundstück Nr. 2823, EZ. 1930, wie im angeführten Lageplan (Beilage ./A) rot gekennzeichnet.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Matzen- Raggendorf verordnet gemäß § 94d StVO 1960 i.d.g.F. im eigenen Wirkungsbereich in Verbindung mit § 43 Abs. 2 StVO 1960 i.d.g.F. folgende Verkehrsmaßnahme (Hinweiszeichen):
"Fahrradstraße"
(§ 53 Abs. 26 StVO 1960)
mit den Zusatztafeln
(§ 54 StVO 1960)
"Wintersperre"
"Durchfahrt für landwirtschaftliche Fahrzeuge gestattet"
und
"beidseitige Richtungspfeile"
sowie
"Ende einer Fahrradstraße"
(§ 53 Abs. 29a StVO 1960)
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der in der PDF angefügten Verordnung inkl. Lageplan.
Verordnung Verkehrbeschränkung im Gemeindegebiet der KG Raggendorf, Radweg (1,63 MB) - .PDF
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