der Marktgemeinde Matzen-Raggendorf betreffend die Erlassung einer Verkehrsbeschränkung im Gemeindegebiet der KG Raggendorf, Grundstück Nr. 2823, EZ. 1930, wie im angeführten Lageplan (Beilage ./A) rot gekennzeichnet.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Matzen- Raggendorf verordnet gemäß § 94d StVO 1960 i.d.g.F. im eigenen Wirkungsbereich in Verbindung mit § 43 Abs. 2 StVO 1960 i.d.g.F. folgende Verkehrsmaßnahme (Hinweiszeichen):
"Betreten und Befahren auf eigene Gefahr"
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der in der PDF angefügten Verordnung inkl. Lageplan.
Verordnung Verkehrbeschränkung im Gemeindegebiet der KG Raggendorf, Radweg (620 KB) - .PDF
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