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Verordnung Verkehrsbeschränkung im Gemeindegebiet der KG Raggendorf, Radweg

KUNDMACHUNG

der Marktgemeinde Matzen-Raggendorf betreffend die Erlassung einer Verkehrsbeschränkung im Gemeindegebiet der KG Raggendorf, Grundstück Nr. 2823, EZ. 1930, wie im angeführten Lageplan (Beilage ./A) rot gekennzeichnet.

VERORDNUNG

Der Bürgermeister der Marktgemeinde Matzen- Raggendorf verordnet gemäß § 94d StVO 1960 i.d.g.F. im eigenen Wirkungsbereich in Verbindung mit § 43 Abs. 2 StVO 1960 i.d.g.F. folgende Verkehrsmaßnahme (Hinweiszeichen):

"Betreten und Befahren auf eigene Gefahr"


Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der in der PDF angefügten Verordnung inkl. Lageplan.

Verordnung Verkehrbeschränkung im Gemeindegebiet der KG Raggendorf, Radweg (620 KB) - .PDF

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